Arbeitgeber haben Personen zu bestellen, die für die Brandbekämpfung und Evakuierung der Arbeitnehmer zuständig sind. Eine ausreichende Anzahl von Arbeitnehmern muss mit der Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen vertraut sein. (ASchG §25 /4)
Mit unserem innovativem VR-Trainer haben Sie die Möglichkeit, auch in der kalten Winterzeit oder auf begrenztem Raum realistische Löschübungen durchzuführen.
Weiterlesen … Löschübung im Winter?