Lichtschutz und Strahlungsschutz –

damit sicher wirklich sicher wird!

Licht- und Strahlungsschutz (VOPST)

Licht – lebensnotwendig, aber potenziell gefährlich

Egal, ob in Arbeitsräumen die Raumbeleuchtung, im Freien das Sonnenlicht, bei medizinischen Untersuchungen und Behandlungen spezielle Lichtquellen oder durch technische Geräte und Vorgänge eingesetzte bzw. entstehende optische Strahlung: Licht umgibt uns ständig.

Einerseits ist eine ausreichende Menge Licht notwendig für Stoffwechselvorgänge in unserem Körper und für die Gesundheit unserer Augen. Andererseits kann es durch eine zu große Dosis zu gesundheitlichen Schäden und sogar zu berufsbedingten Erkrankungen insbesondere an Augen und Haut kommen.

Verordnung über optische Strahlung (VOPST)

Deshalb schreibt der Gesetzgeber im ASchG und in der Verordnung über optische Strahlung (VOPST) vor, dass in allen Arbeitsstätten oder auf Baustellen, wo Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diesen Belastungen ausgesetzt sind oder sein könnten, eine Evaluierung durchzuführen ist.

Der Fachbegriff „optische Strahlung“ umfasst sowohl sichtbares als auch unsichtbares (infrarotes, ultraviolettes) Licht, und darüber hinaus kohärentes Licht (z.B. Laser).

Haben Sie Interesse an unseren Leistungen? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!


Einige Lichtquellen, die nach VOPST zu beurteilen sind:

  • Allgemeinbeleuchtung
  • Spots
  • Video-Beamer
  • UV Belastung im Freien
  • Verfolgerscheinwerfer
  • Infrarot Wärmelampen (medizinisch und technisch genutzt)
  • Inkubationsbetten
  • Medizinische Laser
  • Medientechnisch genutzte Laser
  • OP Leuchten
  • Technisch genutzte Laser (zum Messen und Schneiden)
  • UV-Entkeimungsanlagen
  • Schweißer- Lichtbogen
  • Metall und Glasschmelzen
  • Heiße Oberflächen


Erst beurteilen, dann Maßnahmen setzen

HEALTH CONSULT Sicherheitstechnik unterstützt Ihr Unternehmen bei der Durchführung der Evaluierung von optischer Strahlung (VOPST).

Wir führen die Ermittlung und Beurteilung nach der vereinfachten Methode der AUVA basierend auf den Betriebsanleitungen, Datenblättern der Quellen sowie den Regeln der Technik (Leitfaden der Arbeitsinspektion, Normen, Richtlinien) durch. Darüber hinaus messen wir bei Bedarf Beleuchtungsstärke und Leuchtdichte. Natürlich erstellen wir Ihre Evaluierungsdokumente und beraten Sie bei der Umsetzung von geeigneten Maßnahmen. So können Sie sicher sein, effektiven und nachhaltigen Schutz vor Schäden durch optische Strahlung zu betreiben.
 
Falls Sie weitere Fragen zu diesen Themen haben oder ein Angebot wünschen, dann kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.