Sicherheitstechnik

damit sicher wirklich sicher wird!

Schluss mit Fluor in Feuerlöschern

Die neue Gesetzesänderung ist da.

Wichtige Fristen

Wichtige Gesetzesänderung - Verordnung (EU) 2025/1988 zum Verbot fluorhaltiger Feuerlöschschäume wurde am 3. Oktober 2025 veröffentlicht und tritt am
23. Oktober 2025 in Kraft.

  • Inverkehrbringen PFAS-haltiger tragbarer Feuerlöscher bis Oktober 2026
  • Ausgenommen: alkoholbeständige Feuerlöschschäume in tragbaren Feuerlöschern bis 23. April 2027
  • Verwendung bis 31. Dezember 2030 in tragbaren Feuerlöschern.

Setzen Sie so schnell wie möglich auf fluorfreie Schaumlöscher. Diese sind vielseitiger einsetzbar, sicherer für Umwelt und Gesundheit - und Sie vermeiden spätere Entsorgungskosten.

Bis 31. Dezember 2030 müssen alle Feuerlöscher mit fluorhaltigem Löschmittel (Schaumfeuerlöscher) ausgetauscht werden.

Achtung bei der Entsorgung

Enthaltene Fluor-Löschmittel gelten als Sonderabfall ("POP-Abfälle") und müssen fachgerecht entsorgt werden. Da nicht immer klar erkennbar ist, ob ein Löscher fluorhaltig ist, sollten Sie im Zweifel beim Hersteller nachfragen.

👉 Fragen Sie Ihren Abfallbeauftragten, welche Vorgehensweise bei der Entsorgung der Feuerlöscher erforderlich ist.

👉 Ihr Brandschutzbeauftragter unterstützt Sie zudem gerne dabei, herauszufinden, welche Löscher in Ihrem Betrieb ersetzt werden müssen.

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