Sicherheitstechnik
damit sicher wirklich sicher wird!
Schluss mit Fluor in Feuerlöschern
Die neue Gesetzesänderung ist da.
Wichtige Fristen
Wichtige Gesetzesänderung - Verordnung (EU) 2025/1988 zum Verbot fluorhaltiger Feuerlöschschäume wurde am 3. Oktober 2025 veröffentlicht und tritt am
23. Oktober 2025 in Kraft.
- Inverkehrbringen PFAS-haltiger tragbarer Feuerlöscher bis Oktober 2026
- Ausgenommen: alkoholbeständige Feuerlöschschäume in tragbaren Feuerlöschern bis 23. April 2027
- Verwendung bis 31. Dezember 2030 in tragbaren Feuerlöschern.
Setzen Sie so schnell wie möglich auf fluorfreie Schaumlöscher. Diese sind vielseitiger einsetzbar, sicherer für Umwelt und Gesundheit - und Sie vermeiden spätere Entsorgungskosten.
Bis 31. Dezember 2030 müssen alle Feuerlöscher mit fluorhaltigem Löschmittel (Schaumfeuerlöscher) ausgetauscht werden.
Achtung bei der Entsorgung
Enthaltene Fluor-Löschmittel gelten als Sonderabfall ("POP-Abfälle") und müssen fachgerecht entsorgt werden. Da nicht immer klar erkennbar ist, ob ein Löscher fluorhaltig ist, sollten Sie im Zweifel beim Hersteller nachfragen.
👉 Fragen Sie Ihren Abfallbeauftragten, welche Vorgehensweise bei der Entsorgung der Feuerlöscher erforderlich ist.
👉 Ihr Brandschutzbeauftragter unterstützt Sie zudem gerne dabei, herauszufinden, welche Löscher in Ihrem Betrieb ersetzt werden müssen.