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VbF-Novelle 2024: Das sollten Sie wissen
Verordnung regelt, wie brennbare Flüssigkeiten sicher gelagert werden dürfen.
VbF Novelle 2024
VbF-Novelle 2024: Das sollten Sie wissen
Die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten 2023 (VbF 2023) regelt umfassend, wie brennbare Flüssigkeiten sicher gelagert werden dürfen. Sie enthält Vorgaben für Lagerräume, Sicherheitsschränke, Zusammenlagerungen und Lagerverbote.
Einteilung in Gefahrenkategorien
Brennbare Flüssigkeiten werden in vier Gefahrenkategorien eingeteilt - anhand von Flammpunkt und Siedepunkt.
- Kategorien 1-3 entsprechen der EU-CLP-Verordnung (H-Sätze 224, 225,226).
- Neu: Gefahrenkategorie 4 für Diesel, Heizöl und ähnliche Produkte (Gasöle, Petroleum).
Lagerverbote
Zum Schutz von Beschäftigten ist die Lagerung in bestimmten Bereichen strikt verboten - u.a. in Fluchtwegen, Stiegenhäusern, Durchgängen, EDV- und Lüftungszentralen, Sanitäts- und Aufenthaltsräumen sowie im Bereich von Notausgängen.
Lagermengen und Räume
- In Sicherheitsschränken dürfen nur kleinere Mengen aufbewahrt werden. Sie müssen feuerbeständig sein, automatisch schließende Türen haben, über Auffangvolumen und Belüftung verfügen.
- Lagerräume ermöglichen größere Mengen, müssen aber baulich abgetrennt sein und besondere Anforderungen an Böden, Türen und Lüftung erfüllen.
Zusammenlagerung
Unter bestimmten Bedingungen dürfen brennbare Flüssigkeiten mit anderen Gefahrstoffen (z.B. Aerosolen, Flüssiggas in Kleinmengen) zusammen gelagert werden. Details regelt § 32 VbF.
Novelle 2024:
Seit 1. Juli 2024 gilt die Novelle zur VbF 2023 mit wichtigen Neuerungen:
- Neue Übergangsfristen für bestehende Lagerbehälter - je nach Baujahr bis 2025, 2030, 2035 oder 2040.
- Prüfungen erleichtert: Mechanische Überfüllsicherungen müssen nicht mehr im Rahmen wiederkehrender Prüfungen getestet werden.
- Anpassungen bei Schutzstreifen und Abständen für Bestandsanlagen.
- Ausweitung auf Baustellen: Die VbF gilt nun ausdrücklich auch für temporäre Arbeitsplätze und Baustellen.
- Klarere Begriffsdefinitionen (z.B. "technisch dicht").
👉 Fragen Sie rechtzeitig Ihre Sicherheitsfachkraft oder Ihren Brandschutzbeauftragten, welche Anpassungen an Ihren Lageranlagen erforderlich sind.