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Neue Verordnung elektromagnetische Felder

Die Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Einwirkung durch elektromagnetische Felder (Verordnung elektromagnetische Felder – VEMF) ist mit 1. August 2016 in Kraft getreten. Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2013/35/EU umgesetzt.

Die wichtigsten Punkte aus der Verordnung für Sie/Ihr Unternehmen zusammengefasst:

  • Die Verordnung gilt in Arbeitsstätten, auf Baustellen und an auswärtigen Arbeitsstellen im Sinne des ASchG für Tätigkeiten, bei denen die Arbeitnehmer/innen während ihrer Arbeit einer Einwirkung durch elektromagnetische Felder ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können.
  • Elektromagnetische Felder im Sinn dieser Verordnung sind statische elektrische, statische magnetische sowie zeitlich veränderliche elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz.
  • Der/die Arbeitgeber/in hat dafür zu sorgen, dass die Auslöse- und Expositionsgrenzwerte nicht überschritten werden.
  • Arbeitgeber/innen haben dafür zu sorgen, dass Bewertungen, Berechnungen und Messungen unter Berücksichtigung der Angaben von Hersteller/innen sachkundig geplant und in angemessenen Zeitabständen durchgeführt werden
  • … und dies so dokumentiert werden (§5 ASchG), dass die Ergebnisse eindeutig und nachvollziehbar sind.
  • Fachkundige Personen oder Dienste müssen über die je nach Art der Aufgabenstellung notwendigen und geeigneten Einrichtungen und Unterlagen verfügen.
  • Die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2014 (VGÜ 2014) sowie die Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO) wurden ebenfalls mit dieser Verordnung geändert.

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