Seminare Sicherheitstechnik
damit sicher wirklich sicher wird!

Interesse an unseren Arbeitnehmerschutzleistungen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Ist eine Bestellung von Sicherheitsfachkräften (sicherheitstechnische Betreuung) notwendig?
Gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG § 73) ist eine sicherheitstechnische Betreuung für alle Unternehmen, die Arbeitnehmer beschäftigen, gesetzlich verpflichtend.