Umweltschutz | Abfallbeauftragter

Im Auftrag unserer Umwelt
Für Betriebe mit mehr als 100 Arbeitnehmern schreibt das
Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) einen Abfallbeauftragten vor. Diese Beauftragung ist der Behörde schriftlich zu melden und kann von dieser auch kontrolliert werden.
Durch die Bestellung eines fachlich kompetenten Abfallbeauftragten besteht die Möglichkeit, durch richtiges Sortieren und Entsorgen die Abfallmengen zu reduzieren und dadurch auch in Ihrem Unternehmen Kosten einzusparen.
HEALTH CONSULT Sicherheitstechnik bietet Ihnen die Dienstleistung des externen Abfallbeauftragten an.
Diese umfasst:
- Erstellen eines Abfallentsorgungsplans
- Information und Schulung der Mitarbeiter
- Darstellung der Abfallbehandlungskosten bzw. der Erlöse aus Altstoffen
- Beratung und Unterstützung der Geschäftsleitung in allen abfallrelevanten Fragen
- Kontrolle der Einhaltung abfallrechtlicher Vorschriften
- Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten
Sollten sie weitere Fragen haben oder ein Anbot über den Abfallbeauftragten wünschen, so kontaktieren Sie uns bitte gleich unter

